Die amtliche Entschädigung für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwalt B.________ wird wie folgt bestimmt: […] Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 33‘339.85. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 4 V. Im Zivilpunkt wird verfügt: 1. A.________ wird in Anwendung von Art. 41 und 49 OR sowie Art. 126 Abs. 1 lit. a StPO verurteilt: