7. Zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren. Die Untersuchungshaft von 204 Tagen wird vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 01.11.2016 vorzeitig angetreten worden ist. 8. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 24‘825.00 und Auslagen (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 5‘239.50, insgesamt bestimmt auf CHF 30‘064.50. […] 9. A.________ hat dem Straf- und Zivilkläger K.________, der Straf- und Zivilklägerin L.________ und dem Strafkläger H.________, unter solidarischer Haftung mit M.________ […] IV.