Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das Abfallgesetz, angeblich begangen am 15.05.2015 in O.________ durch Wegwerfen von Abfällen ausserhalb von Abfallanlagen oder Sammelstellen, wird eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird freigesprochen: von der Anschuldigung der Drohung, angeblich begangen am 12.04.2016 in P.________ z.N. von Q.________, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. III. A.________ wird schuldig erklärt: 1. des Raubes, mehrfach begangen wie folgt: