So lässt sich dem Führungsbericht der JVA F.________ vom 11. August 2017 insbesondere entnehmen, dass der Beschwerdeführer diverse Kurse, u.a. einen autodidaktischen Fernkurs bei einer niederländischen Stiftung, absolviert (vgl. amtliche Akten BVD pag. 126). Der Beschwerdeführer zeige sich lernwillig, werde als aktiver und arbeitsamer Lernender wahrgenommen und leiste zusätzliche Lernarbeiten in der Zelle. Zudem habe er ein gutes Strukturbewusstsein, weshalb seine (stetigen) Fortschritte gut sichtbar seien.