Abs. 7 Satz 2 StGB) – negativ auf die Legalprognose auswirken. Entgegen der Ansicht der Vorinstanz darf dem Beschwerdeführer jedoch auch das Urteil des Landesgerichts Ried (Österreich) vom 28. März 2001, mit welchem er wegen Drogenschmuggels zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt wurde, vorgehalten werden (Art. 369 Abs. 1 Bst. a und 2 i.V.m. Art. 369 Abs. 6 Bst. a StGB).