Vielmehr wird vorweg auf die Erwägungen der Vorinstanz in ihrem Entscheid vom 8. Januar 2018 (amtliche Akten POM pag. 53 ff.) zu den einzelnen Prognosekriterien (E. 9), zur Gesamtwürdigung derselben (E. 10) sowie zur Differenzialprognose verwiesen (E. 11). Mit Blick auf die Einwände des Beschwerdeführers – mit denen sich grösstenteils bereits die Vorinstanz auseinandersetzt hat und die weitgehend schon durch die vorinstanzlichen Erwägungen entkräftet werden – ist Folgendes zu ergänzen bzw. zu präzisieren: 19.2