Sie hat in ausführlicher und überzeugender Weise eine Prognose über die künftige Legalbewährung erstellt, indem sie die vorliegend massgeblichen Prognosekriterien ermittelt, konkret umschrieben, gewürdigt und sodann in einer Gesamtwürdigung einer einzelfallgerechten Bewertung und Gewichtung unterzogen hat. Schliesslich hat die Vorinstanz auch eine differenzialprognostische Abwägung vorgenommen, was die BVD in ihrer Verfügung noch unterlassen hatte.