4. Mit Entscheid vom 8. Januar 2018 wies die Vorinstanz die Beschwerde ab, hiess jedoch das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege im Beschwerdeverfahren vor der POM gut (vgl. amtliche Akten POM pag. 53 ff.). 5. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer am 6. Februar 2018 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern mit den Begehren um Aufhebung des angefochtenen Entscheids und um Gewährung der bedingten Entlassung, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (pag. 1 ff.). Gleichzeitig ersuchte der Beschwerdeführer um unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung für das oberinstanzliche Verfahren (pag. 45 ff.)