41 2. Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Schweizerischen Strafregister, Frau AC.________ (zur Weiterleitung des gesamten Urteils mit Begründung an die Stelle des Deutschen Strafregisters gemäss Art.