2. zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 60.00, ausmachend total CHF 3‘600.00, als Zusatzstrafen zu den Urteilen der Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau vom 22.12.2016 und der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 11.07.2018. Davon sind 20 Tagessätze, ausmachend CHF 1‘200.00 zu bezahlen. Bei 40 Tagessätzen wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt; 3. zu einer Übertretungsbusse von CHF 600.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 6 Tage festgesetzt; 4. zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 20‘844.20 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung);