_; 4. des Führens eines Motorrades ohne Haftpflichtversicherung, begangen am 06.09.2016 in Q.________; 5. des Missbräuchlichen Verwendens von Kontrollschildern, begangen am 06.09.2016 in Q.________; 6. des Nichtbeachtens von polizeilichen Haltezeichen begangen am 06.09.2016 in Q.________; 7. der Beeinträchtigung der Betriebssicherheit sowie Führens eines nicht vorschriftsgemäss und nicht betriebssicheren Motorrades, fahrlässig begangen am 06.09.2016 in Q.________; 8. der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen in der Zeit vom 22.08.2015 bis 14.03.2017 in G.