Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 21. August 2018 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als dass der Beschuldigte schuldig erklärt wurde der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, festgestellt am 06.09.2016 in G.________ durch Erwerb eines Schlagringes ohne Bewilligung; II.