36 Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers, Rechtsanwalt B.________, wird für das oberinstanzliche Verfahren gemäss der eingereichten und für angemessen erachteten Kostennote vom 13. Juni 2019 (pag. 715 ff.) auf insgesamt CHF 5‘506.05 festgesetzt, nachdem die Kammer die Stundenanzahl um 2 Stunden auf insgesamt 25.08 h verringerte aufgrund der kürzeren Dauer der Berufungsverhandlung.