Ebenso wurde die Berufungsverhandlung vom 13. Juni 2019 bereits am 10 Dezember 2018 per Vorladung angekündigt. Zu erwähnen ist, dass der Beschuldigte selbst wenige Wochen vor der Berufungsverhandlung noch ein Gesuch um Verteidigerwechsel stellte. Angesichts des Ausgangs des oberinstanzlichen Verfahrens sind dem Beschuldigten die auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 20‘844.20, aufzuerlegen. Die Kosten für das oberinstanzliche Verfahren werden auf CHF 5‘400.00, inklusive der Gebühr für das Gesuch um Verteidigerwechsel vom 7. Juni 2019 (pag. 673 ff.), bestimmt.