Dies macht knapp mehr als ein Jahr aus, was aber eine gewöhnliche Verfahrensdauer darstellt. Die danach verlängerte Verfahrensdauer ist dem Beschuldigten selbst zuzurechnen, weil die Verteidigung erstmals während der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 11. Januar 2018 technische Mängel am Motorrad vorbrachte und den Antrag stellte, ein Gutachten erstellen zu lassen. Die Fortsetzungsverhandlung wurde, nach Erstellung des verkehrstechnischen Gutachtens und eines Zusatzgutachtens, am 20./21. August 2018 durchgeführt. Ebenso wurde die Berufungsverhandlung vom 13. Juni 2019 bereits am 10 Dezember 2018 per Vorladung angekündigt.