Im Weiteren erklärte er nun, dass er keine Unterhaltsbeiträge bezahle und quellenbesteuert sei. Auf Frage zu den laufenden Betreibungen erklärte er, es laufe eine Einkommenspfändung, die er jedoch mit keinem Beleg bestätigte (pag. 687 Z. 6 und Z. 23-30). Für die Tagessatzberechnung geht die Kammer vom neuen geltend gemachten Nettoeinkommen von CHF 2‘570.00 aus, zieht jedoch lediglich den Abzug der regulären 20% für Krankenkasse und Lebenskosten ab, so dass ein Tagessatz von abgerundet CHF 60.00 resultiert (pag. 709).