16.3 Asperation Folgende Strafeinheiten werden für die weiteren Delikte als angemessen erachtet: - für das Fahren ohne Führerausweis: 18 SE - für die Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit: 12 SE - für das Fahren ohne Haftpflichtversicherung: 12 SE - für das Missbräuchliche Verwenden von Kontrollschildern: 6 SE - für die Widerhandlung gegen das Waffengesetz: 10 SE