Weiter ins Gewicht fällt, dass der Beschuldigte während laufendem Verfahren wieder wegen Körper- und Ehrverletzungsdelikte angezeigt und verurteilt worden ist. Zwischenergebnis Unter Berücksichtigung der Vorstrafen und des ungünstigen Nachtatverhaltens wird die Freiheitsstrafe um weitere vier Monate erhöht auf eine Einsatzfreiheitsstrafe von 36 Monaten.