15.1.2 Subjektive Tatschwere Der Beschuldigte ist gemäss Anzeigerapport vorsätzlich in überhöhter Geschwindigkeit losgefahren. Er habe, als er die Polizei bemerkte, zusätzlich auf das Gas(pedal) gedrückt, um der Polizei zu entkommen. Er sei auch froh gewesen, dass der Vater der Bekannten (L.________’s Vater N.________) nicht gerade draussen war, als er um die Ecke (Hofeingang) kam, er hätte ihn wohl «überfahren». Dem Beschuldigten war dementsprechend die Gefahr seiner massiv überhöhten Geschwindigkeit bewusst, er selbst war (gemäss Inhalt seiner Sprachnachrichten) aber stolz auf seine Raserfahrt.