Trotz der guten Verhältnisse am Tattag ist festzuhalten, dass der Beschuldigte die zulässige und signalisierte Geschwindigkeit von 50 km/h nach Abzug der gesetzlichen Toleranz mit 128 km/h überschritten hat, also viermal schneller als gesetzlich erlaubt fuhr. Kommt hinzu, dass er mit einem nicht betriebssicheren und nicht versicherten Motorrad und ohne Führerausweis unterwegs war. Es lag somit eine sehr beträchtliche Gefährdung anderer und sich selbst vor und die kriminelle Energie ist als sehr gross einzustufen.