tung polizeilicher Haltezeichen und wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen durch den Anbau, Erwerb und Konsum von Marihuana, zu bestrafen. Der Schuldspruch wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz ist in Rechtskraft erwachsen, nicht aber die entsprechende Sanktion. Der ordentliche Strafrahmen der jeweiligen Tatbestände beträgt wie folgt: I. Qualifiziert grobe Verkehrsverletzung (Art. 90 Abs. 3 und Abs. 4 Bst. b SVG): Ein bis zu vier Jahren Freiheitsstrafe; gemäss Ziff.