SVG wird mit einem bis zu vier Jahren bestraft, wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, namentlich durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Die Fahrt des Motorradfahrers, bei welcher er innerorts in «enorm überhöhtem Tempo» fuhr, zeigte ein rücksichtsloses Verhalten auf (GIGER, in: Kommentar zum Strassenverkehrsgesetz mit weiteren Erlassen, 8. Aufl. 2014, N 4 zu Art. 15d Abs. 1 Bst. c SVG; BBl. 2010 8500).