701). Sowohl aufgrund der eigenen Aussagen zum Drogenkonsum als auch anhand des Mahsan-Drogentestes vom 8. September 2016 kann als erwiesen gelten, dass der Beschuldigte Marihuana, bzw. THC konsumiert hatte. Zudem wurden anlässlich der Hausdurchsuchung vom 8. September 2016 Betäubungsmittel, drei Bongs und eine Hanfpflanze bei dem Beschuldigten gefunden (pag. 41, pag. 77 Z. 304 f. und pag. 232 ff.). Seine Ausführungen betreffend der gefundenen Hanfpflanze, sie sei nur gewachsen, weil er z.B. Vogelfutter auf den Rasen geschüttet habe (pag. 77 Z. 318 f), mutet doch eher als Schutzbehauptung an.