23 Sein Verteidiger erklärte aber in der Hauptverhandlung vom 20. August 2018 der Vorwurf der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz betreffend THC- Konsum werde bestritten (pag. 533; pag. 430 Z. 34). Der Beschuldigte hätte bzw. konsumiere nur CDB-Marihuana. Anlässlich der Berufungsverhandlung vom 13. Juni 2019 führte die Verteidigung aus, der Mahsan-Test könne beim THC-Wert auch positiv ausfallen, wenn die getestete Person erheblich viel CDB konsumiert hätte (pag. 701).