26 Z. 250). Der Beschuldigte gab daraufhin an, dass Herr C.________ (ehemals Privatkläger) die Kontrollschilder an die Kawasaki ZR750F angebracht hätte (pag. 26 Z. 254- 261). Nach sofortiger Absprache mit seinem Rechtsanwalt gab der Beschuldigte an, er wisse nicht wie die Kontrollschilder an das Motorrad kamen (pag. 26 Z. 268). In der Berufungsverhandlung erklärte der Beschuldigte, er wisse bis heute nicht,