6.4 Führen eines Motorrades ohne Haftpflichtversicherung Gemäss Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 23. November 2016 besass der Beschuldigte, seit Entzug des Führerausweises in Deutschland, keinen gültigen Fahrausweis mehr (pag. 40; pag. 27 Z. 287-303; pag. 76 Z. 269-273). Nach einer (Motorfahrzeug-)Haftpflichtversicherung wurde in den Einvernahmen nie explizit gefragt. Selbst der Beschuldigte äusserte sich nie ausdrücklich über eine Haftpflichtversicherung.