Schliesslich überzeugen die Erklärungen zu den diversen Tondateien, aber auch zur Ausrüstung und den übrigen Foto- und Videodateien in keiner Art und Weise. Vielmehr widerspiegeln sie die Haltung des Beschuldigten gegenüber Behörden und zeugen von einer grossen Uneinsichtigkeit. Der Versuch in der Berufungsverhandlung, die Tondateien als ein Ablenkungsmanöver hinzustellen, weil er Angst vor einer berüchtigten Y.________-Gruppe habe, sind ebenfalls in keiner Art und Weise überzeugend. Der Hinweis auf die Eskalation Mitte Mai 2019 in W.________ zwischen den X.________ und den Z.__