19 winkend etc. vor. Doch auch diese Erklärung ist in sich widersprüchlich, will doch der Beschuldigte einerseits gesehen haben, wie die Polizei ein Foto vom Motorrad gemacht und sich dann weiter oben positioniert habe, dann jedoch nicht mitgekommen haben, wer mit dem Motorrad abgefahren sei (pag. 29 Z. 373), um schliesslich in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 11. Januar 2018 zu erklären, er sei erst aufgestanden, nachdem das Motorrad weg gewesen sei (pag. 433 f. Z. 47 f.), was er dann in der Berufungsverhandlung wiederholte.