Anlässlich der Fortsetzungsverhandlung vom 20. August 2018 erklärte der Beschuldigte zum Verkehrstechnischen Gutachten der S.________ AG, wenn die Kawasaki angelassen worden wäre, hätte man festgestellt, dass aufgrund des defekten Luftfilters nur maximal 8‘000 Umdrehungen möglich gewesen wären. Zudem hätte der Gutachter die falschen Eckdaten benutzt (pag. 529). Er selbst sei an jenem Tag nicht gefahren, sondern jemand aus der Gruppe, die bei ihm übernachtet habe. Er sei vor dem Haus gestanden und habe kaffeetrinkend den Polizisten zugewunken. Die Sprachnachrichten seien nur zum Schutz gemacht worden (pag. 530).