Auf entsprechende Frage hin erklärte er dann, das Motorrad hätte im Zustand vom 6. September 2018 nicht gefahren werden dürfen, weil die Reifen abgefahren gewesen seien und die Blinker noch gefehlt hätten (pag. 262, Z. 245). Das Motorrad sei mit einem deutschen Kontrollschild gekommen, danach habe Herr C.________ ein anderes Kontrollschild montiert (pag. 26 Z. 250-261). Von einem angeblichen Diebstahl der Kontrollschilder wisse er nichts. Bezüglich Fahrt und Kleider blieb der Beschuldigte bei seinen bereits gemachten Aussagen. Nun will er aber gesehen haben, dass aus einem silbernen Passat aus, ein Foto von der Kawasaki gemacht worden sei (pag. 28, Z. 340-347).