Anlässlich der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft am 14. März 2017 bestätigte der Beschuldigte zunächst seine Aussagen bei der Polizei. Er erklärte dann aber auf Vorhalt, man habe das Motorrad bei I.________ gefunden und das Motorrad gehöre E.________, der es ihm zum reparieren und tunen gebracht habe (pag. 25 Z. 211-219). Er habe das Motorrad zu I.________ gebracht, weil sich bei ihm im Gartenhaus immer wieder eine Katze drauf gesetzt hätte (pag. 25 Z. 229-231). Auf entsprechende Frage hin erklärte er dann, das Motorrad hätte im Zustand vom 6. September 2018 nicht gefahren werden dürfen, weil die Reifen abgefahren gewesen seien und die Blinker noch gefehlt hätten (pag.