17 Die Aussagen von C.________ in der Hauptverhandlung vom 11. Januar 2018 als Privatkläger und Auskunftsperson sind insoweit relevant, als er von sich aus erzählte, den Beschuldigten mehrmals auf seinem «Töff» gesehen zu haben (pag. 426 Z. 4-11). Eine Tatsache, die der Beschuldigte im ganzen Verfahren stets bestritt, wurde ihm doch der Führerausweis schon seit langer Zeit in Deutschland entzogen (pag. 76 Z. 269-273).