Den Ausführungen der Vorinstanz kann vorliegend durchaus gefolgt werden. Durch die diversen Tondateien hat der Beschuldigte selbst seine Aussage bezüglich Motordrehleistung widerlegt. So erklärte er am 1. September 2016, die Kawasaki erreiche wieder bis max. 12‘000 Umdrehungen pro Minute (Tondatei .________) und in mehreren weiteren Tondateien gibt er auch gleich die Erklärung hierzu: Es habe nur an den Luftfiltern gelegen, diese hätten mal ausgeblasen werden müssen; nun ziehe sie wieder abartig (Tondatei .________; Tondatei .________; Tondatei .