Im Zusatzgutachten vom 13. August 2018 bestätigte die S.________ AG ihre bisherigen Ergebnisse und hielt fest, dass der momentane Zustand der Kawasaki ZR750F sich durch die lange Sicherstellung (etwa zwei Jahre) verschlechtert habe. Die Batterie des Motorrads sei derart stark entladen, dass der Motor nicht mehr hätte anspringen können (pag. 513). Eine kurze Probefahrt in den Räumlichkeiten der S.________ AG hätte keine verlässlichen Aussagen zur Motorleistung der Kawasaki ZR750F erbracht. Es hätte dafür Beschleunigungsversuche auf einer abgesperrten Teststrecke gebraucht, diese wurden aber nicht in Auftrag gegeben (pag. 513). Gemäss der S.__