Während beim Beschleunigen keine Nachteile zu spüren gewesen seien, hätte sich das Bremsen «leicht schwammiger» anfühlen müssten (pag. 459). Anhand von Berechnungen und einer Simulation unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse stellte die S.________ AG fest, dass die Höchstgeschwindigkeit von 195 km/h (bzw. gemäss Tachoanzeige 202 km/h) nach 318 m, auf der Höhe Liegenschaft .________, rund 105 m vor der Anzeigetafel «Ende Höchstgeschwindigkeit 50 km/h» erreicht worden sei (pag. 465).