Das Gutachten kam zum Schluss, dass die Kawasaki ZR750F auf der Tatstrecke eine maximale Geschwindigkeit von etwa 195 km/h erreiche (pag. 459 und pag. 464). Durch die geänderte Reifendimension (pag. 47) und die gesetzlich vorgeschriebene Abweichung der Tachoanzeige würde der Tacho der Kawasaki die Geschwindigkeit von 195 km/h mit 202 km/h anzeigen (pag. 459). Die im Berichtsrapport der UTD beschriebenen Mängel hätten nur einen minimalen Einfluss auf die Fahrt gehabt: Während beim Beschleunigen keine Nachteile zu spüren gewesen seien, hätte sich das Bremsen «leicht schwammiger» anfühlen müssten (pag.