e) Verkehrstechnisches Gutachten vom 31.5.2018 (pag. 457 ff.) und Zusatzgutachten vom 13.8.2018 (pag. 510 ff.) Auf Antrag der Verteidigung anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 11. Januar 2018 wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die die Fahrleistung der Kawasaki ZR750F am 6. September 2016 unter der Berücksichtigung des (zu niedrigen) Reifendrucks und der konkreten Verhältnisse der Tatstrecke abzuklären (pag. 439). Zusätzlich solle die Frage beantwortet werden, welche maximale Geschwindigkeit mit der Kawasaki ZR750F bei der Tatfahrt erreicht werden konnte, und an welcher Stelle der Strecke die maximale Geschwindigkeit erreicht worden ist (pag. 446 ff.).