15 Die für die Kawasaki typenfremde Lampenmaske weise ein «etliches Kabelgewirr» auf, welches nicht isoliert sei. Die Lampenmaske sei unzulässigerweise nur mit Kabelbindern an den Standrohren befestigt gewesen. Die hinteren Blinker seien defekt, während die vorderen Blinker nicht montiert gewesen wären (pag. 47 f.). Weiter seien die Spiegel lose und ein Serviceheft sei nicht auffindbar gewesen (pag. 48). Abschliessend hielt der UTD fest, dass die Kawasaki ZR750F nicht den Vorschriften entspreche und nicht betriebssicher sei (pag. 48).