d) Berichtsrapport des Unfalltechnischen Dienstes der Kantonspolizei Bern vom 15.10.2016 (pag. 46 ff.) Am Tag der Hausdurchsuchung, dem 8. September 2016, wurde die Kawasaki ZR750F wie bereits erwähnt nicht weit weg vom Domizil des Beschuldigten in der Garage von I.________ sichergestellt (vgl. pag. 41). Zwecks Abklärung der Betriebssicherheit wurde die Kawasaki ZR750F durch den Unfalltechnischen Dienst (UTD) der Kantonspolizei Bern am 16. September 2016 untersucht. Der UTD stellte fest, dass die Kawasaki sich in einem «gebrauchten und mässig gewarteten Zustand» befand (pag.