Der Beschuldigte nennt darin die Kawasaki «dein Ex-Maschinlein» und sagt zudem, dass sie über 8‘000 (Umdrehungen) gehen könne. Fotoausdrucke der Videodatei wurden dem Beschuldigten bei der Berufungsverhandlung vom 13. Juni 2019 vorgelegt und zudem wurde den Parteien die Videodatei abgespielt (pag. 691 Z. 4 ff. und pag. 694-696). Der Beschuldigte entgegnete auf das Abspielen der Videodatei, dass dies auf einem Privatgelände aufgenommen worden sei und er sich somit nicht strafbar gemacht habe. Es sei dabei um die 8‘000 Umdrehungen gegangen (pag. 691 Z. 16- 17).