14 Das Video vom 2. September 2016 (4 Tage vor dem Delikt) zeigt den Beschuldigten in Motorrad-Bekleidung, inklusive dem schwarzroten Helm des Täters, mit der Kawasaki ZR750F (und deren digitalen Tacho), den gestohlenen Kontrollschildern ( H.________) und den auffälligen Schlüsselanhängern. Das Video wurde an einem unbekannten Standort aufgenommen. Zudem wurde das Video am selben Tag via Whatsapp weitergesendet (.________). Der Beschuldigte nennt darin die Kawasaki «dein Ex-Maschinlein» und sagt zudem, dass sie über 8‘000 (Umdrehungen) gehen könne.