562, S. 10 der vorinstanzlichen Entscheidbegründung). Es kann somit festgehalten werden, dass die Auswertung all dieser Tondateien, ein klares Bild darüber abgibt, wie, wo und durch wen die Fahrt mit dem Motorrad begangen wurde. Der Beschuldigte belastet sich selbst dabei auch noch bezüglich früherer Fahrten mit dem Motorrad, sowie bezüglich des Versteckens des Motorrades und der Absicht die gestohlenen Kontrollschilder zu entfernen. Zudem befinden sich in den Sprachnachrichten viel mehr Details als nötig wäre, um jemanden zu schützen. Äusserungen wie «dann werd‘ ich Profifahrer» hätten nicht preisgegeben werden müssen, um jemanden zu decken.