Diese Aussagen muten noch unglaubwürdiger an. Nebst der zeitlichen Unmöglichkeit, erscheint eine so detailreiche Schilderung der Ereignisse (Helm auf dem Kopf beim Verlassen des Hauses, genaue Streckenbeschreibung, Abbiegen, Waldstück etc.) in so kurzer Zeit und in der Hektik, die geherrscht haben muss, völlig realitätsfremd. Selbst der Beschuldigte musste zugeben, dass er durcheinander gewesen sei (pag. 692 Z. 6). Wie bereits erwähnt gilt es zu beachten, dass die Sprachnachrichten ab 09:35 Uhr versendet wurden und zwar im Sekundentakt, also nur etwa 45 Minuten nach Beginn der Fahrt (vgl. Anzeigerapport mit Abfahrt 08:50 Uhr gemäss pag. 40 und pag. 253).