529) und am 6. September 2016 der Fahrer der Kawasaki ZR750F gewesen zu sein. Zudem sei die vorgeworfene Geschwindigkeit von 202 km/h mit der betreffenden Kawasaki ZR750F gar nicht erreichbar gewesen. 6.1.3 Beweismittel Als Beweismittel liegen der Kammer vor: - der Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 23. November 2016 (pag. 38 ff.); - die Auswertung des Mobiltelefons des Beschuldigten (CD-Rom als Beilage zum Anzeigerapport mit Ton-, Video- und Fotodateien (vgl. pag. 43 f. und 245 ff.); - der Bericht des Unfalltechnischen Dienstes (nachfolgend: UTD-Gutachten) vom 15. Oktober 2016 (pag.