Der Beschuldigte sei dabei das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzen oder Todesopfern eingegangen. 6.1.2 Unbestrittener/bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass am 6. September 2016 in Q.________ die betroffene Kawasaki ZR750F vor dem Domizil des Beschuldigten stand und anschliessend nach und aus Q.________, mit diversen (technischen) Mängeln und den gestohlenen Kontrollschildern, gefahren wurde. Der Beschuldigte bestreitet hingegen, Eigentümer (pag. 529) und am 6. September 2016 der Fahrer der Kawasaki ZR750F gewesen zu sein.