Auf dem Weg nach Q.________ soll der Beschuldigte mit übersetzter Geschwindigkeit gefahren sein, so dass die Polizei phasenweise Mühe gehabt haben soll, an ihm dranzubleiben. In Q.________ soll er auf den Platz vor der Gemeindeverwaltung gefahren sein, wo er das Motorrad gewendet und mit stark überhöhter Geschwindigkeit von bis zu 202 km/h (gemäss Tacho) resp. 178 km/h netto (nach Abzug der gesetzlichen Toleranz) innerorts durch Q.________ bei einer signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und ausserorts wieder in Richtung G.________ bei einer signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gefahren sein soll.