667-669) und ein Leumundsbericht eingeholt. Da der Beschuldigte jegliche Auskünfte verweigerte, wurde statt eines Leumundsberichts ein Berichtsrapport eingereicht (pag. 658-664), inkl. der amtlichen Erhebungen der Wohnsitzgemeinde über die wirtschaftlichen Verhältnisse und den Betreibungsregisterauszug des Betreibungsamtes R.________. Ergänzend wurde der Beschuldigte an der Berufungsverhandlung vom 13. Juni 2019 einvernommen. Am 22. Mai 2019 teilte der Rechtsanwalt des Beschuldigten mit, letzterer habe ihm erklärt, er habe kein Vertrauen mehr zu ihm und wünsche eine andere Verteidigung (pag.