2. vom Vorwurf des Führens eines Motorrades ohne den erforderlichen Führerausweis, angeblich begangen am 06.09.2016 in Q.________; 4 3. vom Vorwurf der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, angeblich begangen am 06.09.2016 in Q.________; 4. vom Vorwurf des Führens eines Motorrades ohne Haftpflichtversicherung, angeblich begangen am 06.09.2016 in Q.________;