In seiner Berufungserklärung vom 1. November 2018 stellte Rechtsanwalt B.________ (nachfolgend: Verteidigung) namens des Beschuldigten folgende Anträge (pag. 612-614): I. A.________, geb. .________, sei freizusprechen 1. vom Vorwurf der qualifiziert groben Verletzung von Verkehrsregeln, angeblich vorsätzlich begangen am 06.09.2016 in Q.________ durch Überschreiten der signalisierten und gesetzlichen Höchstgeschwindigkeit innerorts mit Motorrad um 128 km/h;