3. Anträge der Parteien Die Staatsanwaltschaft stellte in ihrer Berufungserklärung vom 17. Oktober 2018 folgende Anträge (pag. 610): Der Beschuldigte sei zu verurteilen zu 1. einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, unter bedingtem Aufschub einer Teilstrafe von 24 Monaten bei einer Probezeit von vier Jahren. 2. einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu Fr. 60.00, ausmachend total Fr. 3‘600.00, als Zusatzstrafe zu den Urteilen der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 22.12.2016 und 11.07.2018.